Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Diese AGB gelten für alle Aufträge des Stuckateurmeisterbetriebs Andreas Fürl, Lautertalstraße 7, 96472 Rödental. Sie sind bewusst kurz und in normaler Sprache formuliert — keine Tricks, keine Kleingedrucktes-Falle.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Werkverträge und Leistungen zwischen dem Stuckateurmeisterbetrieb Andreas Fürl (im Folgenden „wir") und unseren Kund:innen — soweit nicht im einzelnen Angebot oder Vertrag etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind 30 Tage gültig, danach freibleibend. Der Vertrag kommt mit Ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande (E-Mail, Brief oder Unterschrift auf dem Angebot).

Wir bieten standardmäßig Pauschalangebote in drei Stufen (Basis, Komfort, Premium). Auf Wunsch erstellen wir ein detailliertes Angebot mit Positions-Aufschlüsselung gegen eine Aufwandsgebühr, die bei Auftragserteilung in voller Höhe auf die Schlussrechnung angerechnet wird.

3. Anzahlung

Bei Auftragsvolumen ab 5.000 € netto bzw. wenn wir hochwertige Materialien projektspezifisch bestellen, behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Bei kleineren Aufträgen verzichten wir auf eine Anzahlung.

4. Ausführung und Termine

Wir führen alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Termine geben wir nach bestem Wissen an. Verzögern sich Vorgewerke oder treten unvorhersehbare Umstände ein (Krankheit, Wetter, Materialengpässe), informieren wir Sie unverzüglich und vereinbaren einen neuen Termin.

Mehr- oder Minderleistungen, die sich erst bei der Ausführung zeigen, klären wir vor der Ausführung mit Ihnen ab — ohne schriftliche Bestätigung führen wir keine kostenrelevanten Änderungen aus.

5. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme vor Ort. Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und in der Regel binnen 14 Tagen behoben. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn Sie unsere Leistung in Gebrauch nehmen oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Anzeige der Fertigstellung wesentliche Mängel anzeigen.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

Verlängerte Zahlungsziele (60 oder 90 Tage) sind nach Bonitätsprüfung gegen eine moderate Gebühr möglich — bitte sprechen Sie uns vor Auftragserteilung darauf an.

Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Mahnpauschalen erheben wir erst nach der zweiten Mahnung.

7. Gewährleistung

Für unsere Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bei Bauleistungen am Gebäude beträgt diese 5 Jahre (§ 634a BGB).

Voraussetzung ist eine fachgerechte Nutzung. Schäden durch unsachgemäße Behandlung, gewaltsame Einwirkung oder Eigenverschulden sind ausgeschlossen.

Bei Mangelanzeige in der Gewährleistungszeit beheben wir den Mangel auf eigene Kosten. Sollten Sie Original-Ersatzmaterial benötigen (z. B. exakte Farbgleichheit nach Eigenverschulden), liefern wir gegen Berechnung — siehe Ersatzteile-Service.

8. Storno und Rücktritt

Vor Beginn der Arbeiten können Sie schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bereits angefallene Kosten (z. B. Aufmaß-Termin, projektspezifisch bestelltes Material, geleisteter Planungsaufwand) berechnen wir entsprechend.

Nach Beginn der Arbeiten gelten die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht (§ 648 BGB).

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien unser Eigentum, soweit sie noch nicht fest mit dem Gebäude verbunden wurden.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Coburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Hinweis: Diese AGB sind eine pragmatische Basis-Fassung. Bei größeren Bauvorhaben (öffentliche Auftraggeber, Generalunternehmer, Architektenausschreibungen) gelten zusätzlich die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) — das vereinbaren wir dann im jeweiligen Vertrag.